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Reise-Krankenversicherung
Erstattet die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten:
Kranken-Rücktransport
AGA erstattet die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus sowie im Todesfall die Überführungskosten. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Rücktransporte aufgrund von Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§3 AVB RT, 5 AVB AB.
Reiserücktritts-Versicherung
Ersetzt die
Insolvenzversicherung
Gleichzeitig mit unserer Reisebuchungsbestätigung erhalten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein.